| Sachbearbeiter: | LM VARGA Stefan |
1. Allgemeines
Der Vorbeugende Brandschutz muß Basis für die erforderliche Brandsicherheit eines Betriebes sein. Treten in Betrieben große Brandschäden auf, so läßt sich in der Regel immer feststellen, daß es „Löcher“ im praktizierten System des Vorbeugenden Brandschutzes gab.
Es ist daher Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes:
• Verhinderung einer Brandentstehung
• Beschränkung einer Brandausbreitung
• Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen
• Schaffung optimaler Verhältnisse für den Feuerwehreinsatz (Personenrettung
und Brandbe-
kämpfung
2. Gesetzliche Grundlagen
Eine Vielzahl von bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften beinhalten
Maßnahmen des Vor-beugenden Brandschutzes.
Der Gesetzgeber geht aber vermehrt dazu über, nicht mehr konkret Maßnahmen
des vorbeugen-den Brandschutzes fest-zulegen, sondern Schutzziele
vorzugeben. Hier am Beispiel der NÖ Bauordnung läßt sich klar erkennen,
welche neuen Wege nunmehr der Gesetzgeber beschreitet.
Es heißt im § 43, Abs. 1, Zif. 2 „Brandschutz“:
Das Bauwerk muß derart geplant und ausgeführt sein, daß bei einem Brand
a) die Tragfähigkeit des Bauwerkes während eines bestimmten Zeitraumes
erhalten bleibt.
b) die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des
Bauwerkes begrenzt wird.
c) die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird.
d) die Benützer das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen
gerettet werden
können
e) die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
3. Gliederung des Vorbeugenden Brandschutzes
Das Gebäude des Vorbeugenden Brand-schutzes ruht auf 3 tragenden Säulen:
• Baulicher Brandschutz
• Betrieblicher Brandschutz
• Betriebstechnischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen
• zur Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung
• zur Rettung od. Selbstrettung von Personen
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung
Betrieblicher Brandschutz
Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen
• zur Verhütung eines Brandausbruches
• zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung
Betriebstechnischer Brandschutz
Gesamtheit aller betriebstechnischen Maßnahmen
• zur Verhütung eines Brandausbruches
• zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung
4. Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes
Mit Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes muß in ersten Linie eine
möglichst geringe Gefährdung von Personen bei Bränden erreicht werden. Die
Bedrohung von Personen wird im Brandfall in erster Linie durch Rauch
bewirkt. Durch den Rauch entsteht eine Sichtbehinderung, die noch dazu das
Entstehen einer Panik fördern kann.
Weiters wirkt er giftig bzw. erstickend auf alle Lebewesen. Auch die hohen
Temperaturen bei einem Brand führen zu einer Schädigung des Organismus und
tragen zur weiteren Entwicklung und Ausbreitung des Brandes bei. Das
Brandgeschehen wirkt nunmehr auch auf die Gebäudekonstruktion und auf die im
Gebäude vorhandenen Waren ein.
Empfindliche elektronische Geräte aber auch andere Lagergüter können nur vom
Rauch so stark angegriffen werden, daß sie praktisch nicht mehr verwendbar
sind. Die oft unterschätzte Zerstörungskraft eines Brandes wirkt daher
sowohl auf das Gebäude als auch auf dessen Inhalt. Um Brandentstehungen zu
vermeiden, muß daher der betriebliche Brandschutz (Brandschutzordnung,
Brandschutzeigenkontrolle, Brandschutzplan) lebendig organisiert und durch
einen Brandschutzbeauftragten betreut werden.
Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandabschnittsbildungen, Auswahl der Baustoffe und Bauteile, muss eine Brandausbreitung erschwert bzw. begrenzt werden. Weiters muß der bauliche Brandschutz auch das sichere Verlas-sen über entsprechende Flucht- und Rettungswege sicherstellen. Mit der Einrichtung eines betriebstechnischen Brandschutzes, wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, selbsttätige Löschanlagen, müs-sen die Maßnahmen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes unterstützt werden bzw. Defizite auf diesem Gebiet kompensiert werden.
Durch
• brandsicheres Bauen
• brandsichere Betriebsabläufe und
• brandsicheres Verhalten
werden diese Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb
umgesetzt.
5. Zusammenfassung
Nur ein ordnungsgemäß betriebener und wahrgenommener Vorbeugender Brandschutz in den Betrieben wird dazu beitragen, daß Brandfälle verhindert werden bzw. deren Auswirkungen keine Gefahren für Personen und Sachen darstellen.Der Vorbeugende Brandschutz muß die entsprechenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Personenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen schaffen. Der Einsatzerfolg wird nicht ausschließlich durch das Leistungsvermögen der Einsatzkräfte erreicht, sondern entscheidend von Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes beeinflußt.Gerade die Wertdichte in den Betrieben muß zu verstärkten Bemühungen auf dem Gebiete des Vorbeugenden Brandschutzes führen, um Schäden zu vermeiden. Der Vorbeugende Brandschutz darf keine lästige Verpflichtung für die Betriebe werden, sondern eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, die der Erhaltung des Betriebes dient. Er darf jedoch nicht so umfangreich wie baulich, technisch und organisatorisch möglich, sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und den leistbaren Bedürfnissen des Betriebes angepaßt betrieben werden.
Quelle: Fachbereiche des NÖLFV