Organisation

An der Spitze der Feuerwehr steht das Feuerwehrkommando, das in seinen Aufgaben durch mehrere Sachgebiete unterstützt wird. Die betreffenden Chargen (Einsatzdienst und Fachdienst) werden vom Kommandant für die Dauer der Funktionsperiode (in der Regel fünf Jahre) ernannt.

Kommando

Das Kommando setzt sich gemäß NÖ Feuerwehrgesetz aus dem Kommandanten (KDT), dem Kommandanten-Stellvertreter (KDTSTV) und dem Leiter des Verwaltungsdienstes zusammen.

Der Kommandant und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt, der Leiter des Verwaltungsdienstes (LDV) anschließend vom Kommandant ernannt. Diesen drei Feuerwehr-Funktionären obliegt die Führung und Vertretung der Feuerwehr nach innen und außen. Weiters ist es bei der FF Hennersdorf seit Jahrzehnten üblich, auch den Stellvertretenden Leiter des Verwaltungsdienstes (LDVSTV) als Mitglied des Kommandos zu führen.

Das derzeitige Kommando der FF Hennersdorf:

KDT: BR Dr. FASTL Christian K.
KDTSTV: BI REITER Paul
LDV: V OBERDORFER Clemens
LDVSTV: VM MIEDLER Stefan MSc

Verwaltung

LDV: V OBERDORFER Clemens
STV des LDV: VM MIEDLER Stefan MSc
Mitarbeiter in der Verwaltung: EOBI DI BREZOVITS Karl, EOVM TOYFL Christian, FM DI (FH) SRB Robert (Statistik)

Die Verwaltung ist für die gesamte innere Organisation der Feuerwehr zuständig, ihr Aufgabenbereich reicht von der Protokoll- und Standesführung über die Kursverwaltung, Veranstaltungsorganisation und Aktenablage bis hin zur Kassenverwaltung. Eng mit der Verwaltung verbunden sind die Sachgebiete Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Homepage) und Feuerwehrgeschichte.

Atemschutz

Sachbearbeiter: SB BOTIZATU David
Mitarbeiter: LM Mag. SCHNEIDER Friedrich, FM KILIAN Mario BA

Einen sehr wichtigen Bereich im Feuerwehrdienst stellt der Atemschutz dar, der im Ernstfall lebensrettend sein kann. Das Atemschutz-Team ist daher für die Wartung der Atemschutzgeräte und Prüfung der Atemschutzmasken ebenso verantwortlich wie auch für die Organisation der regelmäßig durchzuführenden Tauglichkeitsuntersuchungen der als Atemschutzträger ausgebildeten Kameraden. Durch die Abhaltung von Atemschutzübungen bringt sich das Team auch in den jährlichen Ausbildungsbetrieb ein.

Ausbildung

Ausbilder: FT Ing. VARGA Stefan
Zugskommandanten: HFM SIEBENEICHER Tobias MSc, FT Ing. VARGA Stefan
Gruppenkommandanten: FJUR Dr. SCHRANK Christopher, HFM MASOPUST Alexander, FJUR Mag. SIEBENEICHER Lukas, FM MATZNER Robert BA

Das Ausbildungsteam ist für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Übungen und Schulungen innerhalb der Feuerwehr zuständig, um den Kameraden das für den Ernstfall notwendige Wissen und Können zu vermitteln. Hierbei wird es vor allem durch die Sachbearbeiter und Fachchargen, aber auch durch andere Kameraden unterstützt.

EDV

Sachbearbeiter: EOBI DI BREZOVITS Karl

Fahrmeister

Fahrmeister: SB SCHRANK Thomas
Gehilfe: LM SCHRANK Peter

Die Wartung und Reparatur der Feuerwehrfahrzeuge ist Aufgabe der Fahrmeister, die sich außerdem in den Ausbildungsbetrieb durch die regelmäßige Abhaltung von Fahrerschulungen einbringen. Die Wartung sämtlicher Fahrzeuge erfolgt routinemäßig jeden ersten Dienstag im Monat, wobei die Fahrmeister von den Mitgliedern nach einem zu Jahresbeginn festgelegten Plan unterstützt werden.

Feuerwehrgeschichte

Sachbearbeiter: BR Dr. FASTL Christian K.

Das Sachgebiet Feuerwehrgeschichte wurde mit Beschluss des NÖ Landesfeuerwehrrates vom 27. März 2009 in den niederösterreichischen Feuerwehren offiziell eingeführt; ihm obliegt die Erforschung und Dokumentation der Geschichte des Feuerwehrwesens. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Sachgebiets zählt daher u. a. die Betreuung des Akten- und Fotoarchivs.

Feuerwehrmedizinischer Dienst

Sachbearbeiter: FM DI (FH) SRB Robert
Betreuende Ärztin: PFM Dr. SCHARTNER Elisabeth

Jugendbetreuer

Jugendbetreuer: SB BARASICS Jasmin
Hilfsjugendbetreuer: FM MATZNER Robert BA, FM FUCHS Lorenzo, FM TOYFL Sophie

Nachrichtendienst

Sachbearbeiter: SB WIESMAYER Katharina

Aufgabe des Nachrichtendienstes ist einerseits die Betreuung der Funkgeräte sowie der Warn- und Alarmsysteme (Sirene, Funkrufempfänger) in der Feuerwehr, andererseits aber auch die Schulung der als Funker ausgebildeten Kameraden durch Übungen und Fortbildungen.

Öffentlichkeitsarbeit  und Dokumentation

Sachbearbeiter: ASB STUR Matthias BSc. Hons.
Mitarbeiter: FT Ing. VARGA Stefan, OFM HAUSENBERGER Kathrin, FM TOYFL Sophie, SB WIESMAYER Katharina, FM ZAHALKA Sophie, VARGA Elisabeth

Das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation ist eng mit der Verwaltung verbunden und ist für vor allem für die photographische Dokumentation von Einsätzen, Übungen und sonstigen Ereignissen sowie für die Betreuung der Homepage und des Schaukastens zuständig.

Schadstoffdienst

Sachbearbeiter: FT Dr. IBERER Günter

Vorbeugender Brandschutz

Sachbearbeiter: FT Ing. VARGA Stefan

„Vorbeugen ist besser als Löschen“

1. Allgemeines

Der Vorbeugende Brandschutz muss Basis für die erforderliche Brandsicherheit eines Betriebes sein. Treten in Betrieben große Brandschäden auf, so lässt sich in der Regel immer feststellen, dass es „Löcher“ im praktizierten System des Vorbeugenden Brandschutzes gab.

Es ist daher Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes:
• Verhinderung einer Brandentstehung
• Beschränkung einer Brandausbreitung
• Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen
• Schaffung optimaler Verhältnisse für den Feuerwehreinsatz (Personenrettung und Brandbekämpfung

2. Gesetzliche Grundlagen

Eine Vielzahl von bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften beinhalten Maßnahmen des Vor-beugenden Brandschutzes.
Der Gesetzgeber geht aber vermehrt dazu über, nicht mehr konkret Maßnahmen des vorbeugen-den Brandschutzes fest-zulegen, sondern Schutzziele vorzugeben. Hier am Beispiel der NÖ Bauordnung lässt sich klar erkennen, welche neuen Wege nunmehr der Gesetzgeber beschreitet.

Es heißt im § 43, Abs. 1, Zif. 2 „Brandschutz“:

Das Bauwerk muss derart geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand
a) die Tragfähigkeit des Bauwerkes während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt.
b) die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes begrenzt wird.
c) die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird.
d) die Benützer das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können
e) die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.

3. Gliederung des Vorbeugenden Brandschutzes

Das Gebäude des Vorbeugenden Brandschutzes ruht auf 3 tragenden Säulen:
• Baulicher Brandschutz
• Betrieblicher Brandschutz
• Betriebstechnischer Brandschutz

Baulicher Brandschutz
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen
• zur Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung
• zur Rettung od. Selbstrettung von Personen
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung

Betrieblicher Brandschutz
Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen
• zur Verhütung eines Brandausbruches
• zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung

Betriebstechnischer Brandschutz
Gesamtheit aller betriebstechnischen Maßnahmen
• zur Verhütung eines Brandausbruches
• zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
• zur Erleichterung der Brandbekämpfung

4. Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes

Mit Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes muss in ersten Linie eine möglichst geringe Gefährdung von Personen bei Bränden erreicht werden. Die Bedrohung von Personen wird im Brandfall in erster Linie durch Rauch bewirkt. Durch den Rauch entsteht eine Sichtbehinderung, die noch dazu das Entstehen einer Panik fördern kann.
Weiters wirkt er giftig bzw. erstickend auf alle Lebewesen. Auch die hohen Temperaturen bei einem Brand führen zu einer Schädigung des Organismus und tragen zur weiteren Entwicklung und Ausbreitung des Brandes bei. Das Brandgeschehen wirkt nunmehr auch auf die Gebäudekonstruktion und auf die im Gebäude vorhandenen Waren ein.
Empfindliche elektronische Geräte aber auch andere Lagergüter können nur vom Rauch so stark angegriffen werden, dass sie praktisch nicht mehr verwendbar sind. Die oft unterschätzte Zerstörungskraft eines Brandes wirkt daher sowohl auf das Gebäude als auch auf dessen Inhalt. Um Brandentstehungen zu vermeiden, muss daher der betriebliche Brandschutz (Brandschutzordnung, Brandschutzeigenkontrolle, Brandschutzplan) lebendig organisiert  und durch einen Brandschutzbeauftragten betreut werden.

Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandabschnittsbildungen, Auswahl der Baustoffe und Bauteile, muss eine Brandausbreitung erschwert bzw. begrenzt werden. Weiters muss der bauliche Brandschutz auch das sichere Verlassen über entsprechende Flucht- und Rettungswege sicherstellen. Mit der Einrichtung eines betriebstechnischen Brandschutzes, wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, selbsttätige Löschanlagen, müssen die Maßnahmen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes unterstützt werden bzw. Defizite auf diesem Gebiet kompensiert werden.

Durch
• brandsicheres Bauen
• brandsichere Betriebsabläufe und
• brandsicheres Verhalten
werden diese Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb umgesetzt.

5. Zusammenfassung

Nur ein ordnungsgemäß betriebener und wahrgenommener Vorbeugender Brandschutz in den Betrieben wird dazu beitragen, dass Brandfälle verhindert werden bzw. deren Auswirkungen keine Gefahren für Personen und Sachen darstellen. Der Vorbeugende Brandschutz muss die entsprechenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Personenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen schaffen. Der Einsatzerfolg wird nicht ausschließlich durch das Leistungsvermögen der Einsatzkräfte erreicht, sondern entscheidend von Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes beeinflußt. Gerade die Wertdichte in den Betrieben muss zu verstärkten Bemühungen auf dem Gebiete des Vorbeugenden Brandschutzes führen, um Schäden zu vermeiden. Der Vorbeugende Brandschutz darf keine lästige Verpflichtung für die Betriebe werden, sondern eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, die der Erhaltung des Betriebes dient. Er darf jedoch nicht so umfangreich wie baulich, technisch und organisatorisch möglich, sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und den leistbaren Bedürfnissen des Betriebes angepasst betrieben werden.

Quelle: Fachbereiche des NÖLFV

Zeugmeister

Zeugmeister: FM DI(FH) SRB Robert
Gehilfe: FM TOYFL Sophie
Mitarbeiter: FM LACKNER Mario, FM SCHNEPF Gerald, FM MATZNER Robert BA

Küche: LM HAUSENBERGER Eduard, WIESMAYER Barbara

Die Zeugmeister sind für die Ausrüstung und Gerätschaften der Feuerwehr und ihrer Mitglieder zuständig. Der Bogen reicht hierbei vom Beladeplan der Fahrzeuge, über Uniformen bis hin zur Instandhaltung des Feuerwehrhauses. Auch die Verpflegung der Kameraden fällt in den Bereich des Zeugmeister-Teams.